Eißeler Dorfstraße, Thedinghausen-Eißel

Nummer: 38

Der Bebauungsplan Nr. 38 "Eißeler Dorfstraße" ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Verden Nr. 29/2008 am 18.07.2008 rechtskräftig geworden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 liegt in der Gemeinde Thedinghausen, Ortsteil Eißel, und erweitert die Ortslage von Eißel im Süden. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die Eißeler Dorfstraße (K 69). Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,88 ha.

Durch den Bebauungsplan Nr. 38 sind 10 neue Baugrundstücke entstanden. Folgende Eckdaten zur baulichen Nutzung wurden festgelegt: "Allgemeines Wohngebiet (WA), entlang der K 69 Mischgebiet (MI), eingeschossige Bauweise, offene Bauweise. Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets wurde eine Grundflächenzahl von 0,25 und im Bereich des Mischgebiets eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im gesamten Geltungsbereich ist eine offene Bauweise festgesetzt; zulässig sind außerdem nur Einzel- und Doppelhäuser. Je Einzelhaus sind jeweils zwei Wohnungen zulässig; je Doppelhaushälfte ist höchstens eine Wohnung zulässig. Grundstückszufahrten und -zuwendungen dürfen je Einzelhausgrundstück oder je Doppelhaushälfte insgesamt höchstens eine Breite von 4,50 m aufweisen.

Die Vermarktung der Grundstücke wird von der örtlichen Kreissparkasse Thedinghausen, Herrn Henning Struckmann, Braunschweiger Straße 41, 27321 Thedinghausen, Tel. 04204 9177-10, vorgenommen. Sie können auch den Grundstückseigentümer Heinz-Dieter Bargmann, Klein Eißel 25, 27321 Thedinghausen-Eißel, Tel. 04204 5244, direkt ansprechen.

Einzelheiten dieser Bebauungsplanung sind den unten stehenden Dokumenten zu entnehmen.