Heckenschnitt - Förderung
Für den Erhalt der Heckenstrukturen im Außenbereich unterstützen die Samtgemeinde Thedinghausen, der Landkreis Verden und die Gemeinde Thedinghausen die Pflege von privaten Landschaftsgehölzen in folgender Weise:
Samtgemeinde Thedinghausen – Hacken und Abtransport von Schnittgut
Um den Bedarf an Holzhackschnitzeln für die samtgemeindeeigene Holzheizung zu decken, wird das Hacken und der Abtransport von jährlich 1.000 lfd. Metern Heckenstreifen unter folgenden Bedingungen von der Samtgemeinde übernommen:
- Es muss sich um Landschaftsgehölze handeln, die den Kriterien der Förderfähigkeit der Hecken- und Kopfbaumpflege des Landkreises Verden entsprechen. Hierzu zählt unter anderem:
- Die Hecke liegt im sogenannten Außenbereich; Heckenpflege auf bebauten Grundstücken wird nicht gefördert.
- Die "Schnittbedürftigkeit" muss gegeben sein (letzter Schnitt vor ca. 10 Jahren).
- Die Schnittstellen müssen glatt sein, so dass ein Wiederaustrieb problemlos geschehen kann.
- Die "Stockhöhe" muss mindestens 1,20 m betragen. Dabei darf aber keinesfalls die alte Stockhöhe unterschritten werden.
- Geschnitten werden darf nur im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis Ende Februar.
- Es werden nur geschnittene Landschaftsgehölze von Privatpersonen angenommen, die auf Grundstücken innerhalb des Samtgemeindegebietes entstanden sind.
- Der jeweilige Heckenstreifen muss eine Mindestlänge von 100 m betragen.
- Dem Schnittgut dürfen die stärkeren Stämme und Äste nicht entnommen werden, da sonst ein zu hoher Feinanteil für die Weiterverwedung als Heizmaterial vorhanden ist.
- Der Heckenschnitt ist ohne Erde und sonstige Fremdstoffe so aufzuschichten, dass ein effizienter Maschineneinsatz für das Hacken und den Abtransport des Hackgutes möglich ist.
- Jährlich können maximal 1.000 m lfd. Heckenstreifen angenommen werden. Die Auswahl erfolgt nach sachlichen Aspekten. Vormerkungen für die Folgejahre sind möglich.
- Die Anmeldung für die Übernahme des Schnittgutes muss –nach Möglichkeit per E-Mail an bielefeld@thedinghausen.de - bis zum 08.01. eines jeden Jahres erfolgen. Der Anmeldung ist ein Plan beizufügen, aus dem der Bereich des Heckenstreifens und der Lagerplatz entnommen werden kann. Als Plangrundlage können die Karten aus www.landkreis-verden-navigator.de verwendet werden.
- Eine Übernahme des Schnittgutes erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung der Samtgemeindeverwaltung.
Fragen richten Sie bitte an die Samtgemeinde Thedinghausen, Herrn Bielefeld, Telefon 04204 88-35.
Landkreis Verden – Förderung Hecken- und Kopfbaumpflege
Der Landkreis Verden fördert die Pflege von Hecken- und Kopfbäumen im Außenbereich mit 2,25 € je lfd. Meter Hecke bzw. mit 30 € pro Baum.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Website www.landkreis-verden.de
Gemeinde Thedinghausen - Förderung Heckenpflege
Sofern eine Förderung durch den Landkreis Verden für Heckenpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet Thedinghausen gewährt wird, erhöht die Gemeinde Thedinghausen den Zuschuss des Landkreises um 1,00 € je lfd. Meter Hecke. Als Nachweis für die gemeindliche Zuwendung dient der Zuwendungsnachweis des Landkreises Verden.
Ansprechpartner/in
Herr Frank Bielefeld | |
Rathaus-Nebengebäude (Packhaus), Zimmer 1.14 // 1. OG Braunschweiger Straße 10 27321 Thedinghausen Telefon: 04204 88-35 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: bielefeld@thedinghausen.de |