Kulturförderung
Die Samtgemeinde Thedinghausen möchte gezielt die Kulturarbeit im Samtgemeindegebiet stärken und fördern.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind die in der Samtgemeinde Thedinghausen ansässigen und in das Vereinsregister eingetragenen Vereine sowie hier ansässige Verbände und natürliche Personen, die kulturell-künstlerische Projekte innerhalb des Samtgemeindesgebiets realisieren wollen. Die Antragstellung muss schriftlich unter Verwendung des unten zum Download bereitstehenden Formblattes "Anmeldung von kulturellen Veranstaltungen" bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Förderungsfähig sind:
Bedeutsame Projekte und Veranstaltungen mit samtgemeindeweiter bzw. überregionaler Bedeutung, wie z. B.:
- Konzertveranstaltungen
- Kinder- und Jugendkultur
- Folklore
- Kabarett
- Theateraufführungen
- Autorenlesungen
- Ausstellungen
- Vorträge und Diavorträge
Über Bewilligung und Ablehnung von Anträgen entscheidet der Samtgemeindeausschuss.
Abrechnung:
Bitte legen Sie spätestens 6 Wochen nach Abschluss der geförderten Maßnahme eine schriftliche Abrechnung gemäß unten zur Verfügung stehenden Formblattes "Abrechnung von kulturellen Veranstaltungen" vor. Bitte fügen Sie der Abrechnung auch prüffähige Belege über sämtliche Ausgaben und Einnahmen bei.
Ansprechpartner/in
Frau Imke Meyer![]() | |
Tourist-Information der Samtgemeinde Thedinghausen Braunschweiger Str. 1 27321 Thedinghausen Telefon: 04204 88-22 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: Touristik@thedinghausen.de oder ImkeMeyer@thedinghausen.de |
Dokumente
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Anmeldung kulturelle Veranstaltung (53 kB) |
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Abrechnung kulturelle Veranstaltung (38 kB) |
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Kulturförderrichtlinien (205 kB) |