Kulturförderung
Die Samtgemeinde Thedinghausen möchte gezielt die Kulturarbeit in der Samtgemeinde Thedinghausen stärken und fördern. Soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, gewährt die Samtgemeinde Thedinghausen Zuwendungen gemäß den Kulturförderrichtlinien.
Die Antragstellung muss schriftlich unter Verwendung des Online-Services „Anmeldung von kulturellen Veranstaltungen“ bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Antragsberechtigt sind in der Samtgemeinde Thedinghausen ansässige Vereine sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Über die Bewilligung und Ablehnung entscheidet der Samtgemeindeausschuss.
