Faltenwespenschutz
Im Landkreis Verden ist für die Umsiedlung oder Beseitigung eines Volkes der besonders geschützten Hornisse zwingend eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Als besondere Serviceleistung hat der Landkreis Verden in allen Gemeinden ehrenamtlich tätige Faltenwespenbeauftragte eingesetzt, die telefonisch oder vor Ort kostenlos beraten, Umsiedlungsmöglichkeiten des Wespenvolkes prüfen und vornehmen oder als letzte Möglichkeit (z. B. bei echter Wespengiftallergie, bei Kleinkindern, bei Nestern in Wohnräumen) die für die Vernichtung des Wespenstaates erforderliche Bescheinigung ausstellen. Grundsätzlich aber muss vorab immer geprüft werden, ob das Wespenvolk mit Hilfe geeigneter Abwehrmaßnahmen an Ort und Stelle verbleiben kann.
Faltenwespenbeauftragter des Landkreises Verden für den Bereich Thedinghausen sind:
Klaus-Dieter Bonheur
Tietjenstraße 8
27321 Thedinghausen-Morsum
Tel.: 04204/69674
E-Mail: k-bonheur@t-online.de
Stephan Scherbinske
Helmstedter Weg 18
27321 Thedinghausen
Tel.: 0171 2319726
Informationen über Adressen zu Beauftragten im Naturschutz und somit auch zu den Faltenwespenbeauftragten im Landkreis Verden finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Wespen und Hornissen finden Sie hier.
