Reisepass

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Allgemeine Informationen

Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Kennzeichen eingeführt. Seit dem 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biometrischer Personenmerkmale ermöglicht. Seit November 2007 sind neben dem digitalen Foto auch zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig.

Für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Hinweis:

Die Beantragung eines Reisepasses ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihr Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bisherigen Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles digitales Lichtbild (durch zertifizierten Fotografen oder direkt vor Ort im Rathaus)
  • Ledige Personen: Geburtsurkunde
  • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.
  • Für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
  1. Für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt die Gebühr: a) Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €. b) Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €.
  2. Werden Reisepässe mit 48 Seiten (mehr Platz für VISA-Stempel) beantragt, so erhöht sich die unter Nr. 1a) und 1b) genannte Gebühr um jeweils 22,00 €.
  3. Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (Auslieferung innerhalb von drei Werktagen) werden, zusätzlich zu den in Nr. 1a), 1b) und 48-Seiten-Pass bestimmten Gebühren jeweils weitere 32,00 € erhoben.
  4. Für einen vorläufigen Reisepass wird, unabhängig vom Lebensalter des Passbewerbers, eine Gebühr von 26,00 € erhoben.
  5. Für das digitale Lichtbild wird eine Gebühr i.H.v. 6,00€ erhoben, sofern dieses im Rathaus gefertigt wird.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expressreisepass (Herstellungsdauer max. 96 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 5-6 Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.