Personalausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau B. Rapp
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau E. Weigel
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Herr Kevin Weidmann
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau J. Kempf
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau Maria Gernoth
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung ermächtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden. Nach einer Namensänderung (z.B. Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Hinweis:

Die Beantragung eines Personalausweises ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihr Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles digitales Lichtbild (durch zertifizierten Fotografen oder direkt vor Ort im Rathaus)
  • Ihren bisherigen Personalausweis
  • Ledige Personen: Geburtsurkunde
  • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.
  • Für Kinder/ Jugendliche bis 16 Jahre ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 46 EUR
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:30,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr:27,60 EUR
    Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr 6,00 EUR Lichtbild (sofern im Rathaus angefertigt)
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.