Expressreisepass

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Allgemeine Informationen

Die Lieferzeit für einen Expressreisepass beträgt 3 bis 4 Werktage.


Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Hinweis:

Die Beantragung eines Reisepasses ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:91,50 EUR
    Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr:102,00 EUR
    Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr:69,50 EUR
    Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr:124,00 EUR
    Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 6,00 EUR Lichtbild (sofern im Rathaus angefertigt)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Herstellung für einen Expressreisepass beträgt max. vier Werktage nach Antragsstellung.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben