Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Kennzeichen eingeführt. Seit dem 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biometrischer Personenmerkmale ermöglicht. Seit November 2007 sind neben dem digitalen Foto auch zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig.
Für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Hinweis:
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
