Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
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Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung ermächtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden. Nach einer Namensänderung (z.B. Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Hinweis:
Die Beantragung eines Personalausweises ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
