Lärmaktionsplan

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für

„...Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...“.

Mit der Erarbeitung und Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes kommt die Samtgemeinde Thedinghausen den gesetzlichen Vorgaben des § 47d BImSchG nach.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 für das Gebiet der Samtgemeinde Thedinghausen steht im unteren Bereich dieser Seite zum Download zur Verfügung.