Aufstellung B-Plan Nr. 42 - Kleine Moorweide

Nummer: R42-0

hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 42 "Kleine Moorweide, Felde" mit örtlichen Bauvorschriften

Am 15.11.2022 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Kleine Moorweide, Felde" mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Gemeinde Riede beschlossen. 

Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 wurde entschieden, dass der § 13 b mit Unionsrecht unvereinbar und folglich nichtig ist. Daher wurde das lfd. Bauleitplanverfahren seinerzeit zunächt angehalten. 

Mit der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Regelung des § 215 a BauGB können die nach § 13 b eingeleiteten Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a fortgesetzt werden, sofern die Gemeinde aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13a (1) S. 2 Nr. 2 BauGB zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. 

Die hier durchgeführte Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan Nr. 42 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Folglich lagen für den Bebauungsplan Nr. 42 die Voraussetzungen für eine Weiterführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vor. Das Bebauungsplanverfahren wurde wieder aufgenommen. 

Der Rat der Gemeinde hat am 19.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 42 "Kleine Moorweide, Felde" als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. 

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Samtgemeinde Thedinghausen, Nr. 60/2026, hat der Bebauungsplan Nr. 42 die Rechtskraft erlangt. 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 42 ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 befindet sich im südlichen Gemeindegebiet der Gemeinde Riede, Ortsteil Felde. Er wird im Norden von den rückwärtigen Grundstücksbereichen der Bebauung an der Straße „Zur Kleinen Moorweide“ und im Westen von der Straße „Kleine Moorweide“ begrenzt.

Einzelheiten sowie die Inhalte des Bebauungsplanes können der nachfolgenden Bekanntmachung sowie den entnommen werden.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

08.05.2026Rechtskräftig