Tageseltern
Verein für Kindertagespflege im Landkreis Verden e.V.
Kontakt:
Lindhooper Str. 63, 27283 Verden
Tel.: 04231/950 3993
E-Mail: info@kindertagespflegeverein.de
Internet: www.kindertagespflegeverein.de
Bürozeiten:
Mo., Mi., Do. + Fr.: 09:00 - 11:00 Uhr Di. .: 15.00 - 17.00 Uhr
Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege
Für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren hat sich die Samtgemeinde Thedinghausen für ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell entschieden. Neben der Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen unterstützt die Samtgemeinde auch die Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter.
Familien/Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Thedinghausen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1,00 €/Std. Seit dem 15. Dezember 2017 gibt es für den Zuschuss, gemäß SGA-Beschluss vom 14. Dezember 2017, keine Begrenzung der Wochenstunden mehr.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Tagespflegeperson eine Erlaubnis gem. § 43 SGB VIII (KJHG) besitzt.
Die Förderung wird nur gezahlt, wenn Sie kein Tagespflegegeld vom Landkreis Verden beziehen.
