Handwerker-Parkgenehmigung
Schlechte Parkmöglichkeiten in den Innenstädten und Ortskernen – für Handwerker ein besonderes Problem. Deshalb haben die Städte und Gemeinden, die Mitglieder im Kommunalverbund sind, die Regionale Handwerker-Parkgenehmigung eingeführt.
Mit dem Ausweis dürfen Handwerker während der Durchführung von Handwerkerdiensten beispielsweise im eingeschränkten Halteverbot oder Zonenhalteverbot parken, sowie auf Flächen mit Parkraumbewirtschaftung ohne Entrichtung von Parkgebühren.
Die Handwerker-Parkgenehmigung ist in allen Mitgliedskommunen des Kommunalverbunds (siehe nachfolgende Karte) gültig.
Sie erspart den Handwerkern die Beantragung vieler einzelner Genehmigungen. Die Handwerksbetriebe in der Region sparen somit Zeit und Kosten!
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in der Samtgemeinde Thedinghausen haben, können Sie die Handwerker-Parkgenehmigung beim unten genannten Ansprechpartner beantragen.
Für die Ausstellung einer Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Jahresgebühr beträgt 150,00 € für die erste und 75,00 € für jede weitere Ausnahmegenehmigung des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.
Die Halbjahresgebühr beträgt 90,00 € für die erste und 45,00 € für jede weitere Ausnahmegenehmigung des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.
Die Monatsgebühr beträgt 30,00 € für die erste und 15,00 € für jede weitere Ausnahmegenehmigung des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.
Dokumente
| Antrag Handwerker-Parkausweis (378 kB) | |
| Flyer Handwerker Parkgenehmigung (3 MB) |
Ansprechpartner/in
| Frau N. Walter | |
| Telefon: 04204 88-46 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: n.walter@thedinghausen.de | |
| Frau R. Böer | |
| Telefon: 04204 88-38 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: r.boeer@thedinghausen.de | |