Ferienbetreuung
Allgemeine Informationen zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern an den Ganztagsschulen in der Samtgemeinde Thedinghausen
Teilnehmen können alle Grundschulkinder der 1. - 4. Klasse aus den Grundschulen Blender, Morsum, Riede und Thedinghausen.
Das kommende Jahr 2026 bringt einige Änderungen mit sich. Hierüber möchte die Samtgemeinde Thedinghausen Sie bereits im Vorfeld informieren.
Ab Herbst 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für den Jahrgang der Klasse 1 in Kraft. Dieser wird dann in den kommenden Jahren bis 2029 für alle Jahrgänge ausgeweitet werden.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst auch die Ferienbetreuung. Aber was heißt das nun im Einzelnen?
Folgende Eckdaten sind bereits geregelt:
- alle Erstklässler ab Herbst 2026 haben einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung
- Umfang: 5 Werktage á 8 Stunden Betreuung
- max. vier Wochen Schließzeiten in den Ferien
Der Rechtsanspruch ist gegenüber dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe geltend zu machen. Aktuell sind die genaueren Details (personelle Mindestausstattung, Finanzierung, mögliche Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten, Schließzeiten), aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage seitens des Landes, noch nicht final geregelt.
Was bedeutet das nun für die Ferienbetreuungen im Jahr 2026?
Für die Oster- und Sommerferien 2026 gilt: alles bleibt beim Alten! Das heißt: Die Ferienbetreuungen werden in folgendem Umfang angeboten:
· Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in der Samtgemeinde Thedinghausen an zwei Standorten: Grundschule Thedinghausen, Lehmstraße 30, 27321 Thedinghausen oder Grundschule Riede, Schulstr. 13, 27339 Riede
· jeweils die erste Woche der Osterferien
· in den Sommerferien, die ersten drei vollen Wochen bzw. nach der Zeugnisvergabe
· Mindestanmeldezahl 10 Kinder je Ferienwoche; max. können 25 Kinder betreut werden
· Betreuungszeit: Montag bis Freitag von 08.00 – 14.00 Uhr (ohne Verpflegung)
· nur wochenweise buchbar
· Kosten 100,- EUR / Kind und Woche; es wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.
· Aufnahmeverfahren: nach Eingang der Anmeldungen
Die Herbstferien 2026 können aktuell (Stand November 2025) unter folgenden Bedingungen angeboten werden. Änderungen behält sich die Samtgemeinde Thedinghausen vor:
· Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in der Samtgemeinde Thedinghausen an zwei Standorten: Grundschule Thedinghausen, Lehmstraße 30, 27321 Thedinghausen oder Grundschule Riede, Schulstr. 13, 27339 Riede
· Ferienbetreuung in der ersten Woche der Herbstferien
· Mindestanmeldezahl 10 Kinder je Ferienwoche; max. können 25 Kinder betreut werden
· Betreuungszeit: Montag bis Freitag von 08.00 – 14.00 Uhr (ohne Verpflegung)
· nur wochenweise buchbar
· Kosten 100,- EUR / Kind und Woche; es wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.
· Aufnahmeverfahren aufgrund des Rechtsanspruches wie folgt: Erstklässler vor anderen Jahrgängen, danach nach Eingang der Anmeldungen
Geplante Ferienbetreuung im Jahr 2026:
Osterferien: 23.03. – 27.03.2026
(Anmeldeschluss: 01.12.2025)
Sommerferien: 02.07 + 03.07.2026
06.07. – 10.07.2026
13.07. – 17.07.2026
20.07. – 24.07.2026
(Anmeldeschluss für alle Wochen: 16.03.2026)
Herbstferien: 12.10. – 16.10.2026
(Anmeldeschluss: 29.06.2026)
Die Ferienbetreuung wird durch erfahrene Betreuungskräfte von bediKids durchgeführt und mit altersgemäßen Freizeitaktivitäten mit Spiel, Kreativität und Bewegung gestaltet.
Bitte melden Sie Ihr Kind schriftlich unter Verwendung des Anmeldevordruckes (per Brief oder E-Mail) oder Online (siehe unten) an. Eine formlose Anmeldung ist nicht möglich und wird nicht berücksichtigt!
Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschlusstermin. Nachmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
HINWEIS: Eine Anmeldung ist verbindlich. Zahlungen sind bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung durch die Samtgemeinde zu tätigen. Andernfalls kann der Platz weitergegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder, die den Gruppenbetrieb durch Verhaltensauffälligkeiten in empfindlichem Maße stören, nach Rücksprache mit den betreffenden Eltern von der Betreuung ausgeschlossen werden können.
Es gelten die derzeit gültigen Vertragsbestimmungen.
Änderungen behält sich die Samtgemeinde Thedinghausen vor.
Sobald detaillierte Informationen und die Umsetzung zum Rechtsanspruch in Bezug auf die Ferienbetreuung feststehen, werde diese hier veröffentlicht und mitgeteilt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frau Bruckhoff
Telefon: 04204 88-27
Telefax: 04204 88-44
E-Mail: Bruckhoff@thedinghausen.de
