Der Rat der Gemeinde Emtinghausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Samtgemeinde Thedinghausen am 24.04.2026 öffentlich bekannt gemacht. Rückwirkend ab 01.01.2026 gilt in der Gemeinde Emtinghausen ein Hebesatz in Höhe von 255 % für die Grundsteuer B.
Die Abgabenbescheide für die Grundsteuer für 2026 mit den geänderten Festsetzungen wurden in der 22. Kalenderwoche 2026 versandt.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, beachten Sie bitte die geänderten Beträge für den 15.08.26 und 15.11.26 (bzw. 01.07.26 für Jahreszahler).