Wahlen

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Thedinghausen
Braunschweiger Straße 10
27321 Thedinghausen
Telefon: 04204 88-0
Telefax: 04204 88-44
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.the­ding­hau­sen.de
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch
Termine nur nach Vereinbarung

Donnerstag
07:30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Informationen rund um Wahlen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben