Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
Zuständigkeiten:
Je nach Betriebssitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:
- für Betriebe im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- für Betriebe im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
- für Betriebe im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbes (pdf-Formular s. u.)
- Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
- Behördenführungszeugnis - Beleg-Art O oder P (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Bei Antragstellung durch GmbH: GmbH-Vertrag, Handelsregisterauszug
Gebühren:
Die Gebühr beläuft sich in der Regel auf 255,00 EUR. Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.
