Der Umzug innerhalb der Samtgemeinde muss innerhalb von 1 Woche persönlich angezeigt werden. Bei Verhinderung können Sie die Ummeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Ummeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.
