Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Sportförderung kommunal
Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Braunschweiger Straße 10 27321 Thedinghausen Telefon: 04204 88-0 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: info@thedinghausen.deHomepage: https://www.thedinghausen.de | Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch Termine nur nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben