Melderegisterauskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau B. Rapp
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau E. Weigel
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Herr Kevin Weidmann
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau J. Kempf
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:
Frau Maria Gernoth
Telefon: 04204 88-812
Telefax: 04204 88-44
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient in erster Linie behördlichen Zwecken, in begrenztem Umfang können daraus auf Antrag Auskünfte an Private erteilt werden.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner ihres Gebiets folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

  • Einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke: 9,00 €
  • Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 12,00 €

 

Kontoverbindungen der Samtgemeinde:

 

 

Kreissparkasse Verden

 

IBAN: DE04 2915 2670 0017 0228 64

BIC: BRLADE21VER

                               

 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.