Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient in erster Linie behördlichen Zwecken, in begrenztem Umfang können daraus auf Antrag Auskünfte an Private erteilt werden.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner ihres Gebiets folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
