Kirchenein- und -austritt

zuklappenAnsprechpartner/in
Standesamt Thedinghausen
Braunschweiger Straße 10
27321 Thedinghausen
Telefon: 04204 88-810
Telefax: 04204 8856
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist beim zuständigen Standesamt zu erklären.

Der Eintritt in eine Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgmeeinschaft ist bei der zuständigen Kirchengemeinde (Pfarramt) zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • :30,00 EUR
    Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben