Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u.a. einen Fischereischein.
Dazu ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Voraussetzungen ist die Vollendung des 14. Lebensjahres und der Nachweis einer abgelegten Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie bei den unten aufgeführten Links der Sportanglerverbände oder bei den örtlichen Fischereivereinen in Blender, Herr Wahlers, Tel. 04233 942394 oder Fischereiverein Thedinghausen, Herr Bammann, Tel. 04231 9013115 oder unter www.fv-thedinghausen.de.
Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können die örtlichen Fischereivereine beantworten.
