Eheschließung

zuklappenAnsprechpartner/in
Standesamt Thedinghausen
Braunschweiger Straße 10
27321 Thedinghausen
Telefon: 04204 88-810
Telefax: 04204 8856
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Sie haben gemeinsam den Entschluss gefasst zu heiraten!

Doch bis zu Ihrer Eheschließung liegen noch einige Wege und Planungen vor Ihnen.

Der erste gemeinsame "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Falls Sie nicht in der Samtgemeinde Thedinghausen wohnen, können Sie sich trotzdem an einem unserer Trauungsorte das "Ja-Wort" geben. Zunächst müssen Sie sich dann an Ihr zuständiges Standesamt wenden, dort wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung entgegengenommen. Anschließend wird eine Ermächtigung an das Standesamt Thedinghausen erteilt.

Zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt sollten beide Verlobte persönlich anwesend sein, damit u.a. der Trauungstermin und die Namensführung in der Ehe geklärt werden können.

Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich.

Weiterhin müssen bei der Anmeldung die Ehevoraussetzungen geprüft werden, d.h. es muss festgestellt werden, ob keine Ehehindernisse vorliegen. Um diese zu prüfen, sind von Ihnen bestimmte Unterlagen beim Standesamt Thedinghausen vorzulegen. Welche Unterlagen dies in Ihrem Fall sind, ist u. a. von Ihrem Familienstand, sowie von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig. Um Ihnen Wege zu ersparen, bitten wir Sie, sich vorab telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte teilt Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie benötigen.

In der Samtgemeinde Thedinghausen haben Sie die Wahl an drei romantischen Orten Ihre Ehe zu besiegeln. Nähere Informationen zu den Trauungsorten erhalten Sie unten unter den aufgeführten Verlinkungen oder Sie melden sich telefonisch beim Standesamt Thedinghausen.

Ihre Trauung kann im Standsamt Thedinghausen an folgenden Tagen zu den angegebenen Zeiten erfolgen:

Montag + Dienstag   11.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch   11.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag   11.00 - 17.00 Uhr

Freitag   11.00 - 13.00 Uhr

Als zusätzlichen Service bieten wir darüber hinaus jeweils an einem Samstag im Monat in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, weitere Termine für Ihre Hochzeit an.

An Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Silvester finden keine Eheschließungen statt.

Viel Spaß bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen wünscht Ihnen das Standesamt Thedinghausen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • die Eheurkunde oder
  • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.

Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung sind Gebühren zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Einen Termin für Ihre Eheschließung können Sie bereits im Voraus vereinbaren.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.