Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Servicestelle Leistungen zum Lebensunterhalt
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-439
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bürgergeld

Mit Einführung des SGB II zum 01.01.2005 wurden für Erwerbsfähige und in deren Haushalt lebende Angehörige die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt, zunächst Arbeitslosengeld II genannt, seit dem 01.01.2023 als Bürgergeld bezeichnet.

Anspruch auf Leistungen haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren und 11 Monaten sowie ihre Angehörigen. Die Grundsicherung umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften nicht oder nicht ausreichend sichern kann. Dabei sind das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und deren Partner, außerdem die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres stellen die Kinder eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.

Für Bedarfsgemeinschaften, denen Kinder angehören, werden darüber hinaus Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket erbracht. Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier.


Antragstellung:
Wichtig: Leistungen werden nur auf Antragstellung gewährt.

  • Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (pdf-Formular, s. u.)
  • Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (pdf-Formular, s. u.)
  • Vermieterbescheinigung (pdf-Formular, s. u.)

Online-Antragstellung:
Leistungen nach dem SGB II (sowohl erstmalig als auch Folgeanträge) können Sie auch online stellen. Das Online-Antragsverfahren ermöglicht es Ihnen, die notwendigen Daten bequem am Computer oder Smartphone einzugeben und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Zu den Online-Antragsverfahren gelangen Sie am Anfang dieser Seite.


Wichtige Hinweise für Ihren Besuch:
Der öffentliche Zugang zum Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden ist ausschließlich über den Eingang West des Landkreisgebäudes möglich.

Im Servicebereich (Zimmer 0039) werden die Anliegen der Kundinnen und Kunden entgegengenommen, Anträge ausgehändigt, erste Fragen beantwortet und die Verbindung zu den Arbeitsgruppen (Allgemeine Leistungsgewährung, Arbeitsvermittlung, Bildungs- und Teilhabepaket, Widerspruchsstelle und Unterhaltsstelle) hergestellt. Eine rechtliche Einzelberatung findet im Servicebereich nicht statt.

Für den Fall, dass Sie Unterlagen abgeben möchten, können Sie auch den vor dem Haupteingang befindlichen Briefkasten des Landkreises verwenden. Die eingereichten Unterlagen werden dem Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden umgehend zugeleitet.

Besuchszeiten bei laufendem Leistungsbezug:
Bei laufendem Leistungsbezug erfolgt eine Beratung bei der zuständigen Sachbearbeitung oder Arbeitsvermittlung nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder Einladung.

Besuchszeiten bei erstmaligem Leistungsbezug/Antragstellung (Erstberatung):
Bei erstmaligem Leistungsbezug kann ohne Termin zu den folgenden Öffnungszeiten vorgesprochen werden:
Di. 08.00 - 11.30 Uhr
Do. 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr.  08.00 - 11.30 Uhr
Nach persönlicher Meldung im Zimmer 0039 werden Sie direkt an die Erstberatung im Fachdienst Arbeit weitergeleitet.

Besuchszeiten für allgemeine Auskünfte:
Für allgemeine Auskünfte nutzen Sie bitte vorrangig die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail. Für Anliegen, die zwingend eine persönliche Vorsprache erfordern, ist der Servicebereich zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung