Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbaubeiträge sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Anliegerbescheinigung
Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Braunschweiger Straße 10 27321 Thedinghausen Telefon: 04204 88-0 Telefax: 04204 88-44 E-Mail: info@thedinghausen.deHomepage: https://www.thedinghausen.de | Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch Termine nur nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Anliegerbescheinigung wird von der Gemeinde ausgestellt.