Abwassergebühren

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Frau K. Timpner
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Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Thedinghausen betreibt öffentliche Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Schmutzwasseranlage werden Benutzungsgebühren (Abwassergebühren) für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.  

Die Abwassergebühren werden jährlich durch Bescheid festgesetzt. Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es sind vierteljährliche Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 des laufenden Jahres zu leisten, welche ebenfalls mit dem Abwassergebührenbescheid festgesetzt werden.

Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist der Frischwasserverbrauch, die durch Brunnen geförderte Grundwassermenge und die dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge. Die ermittelte Wassermenge gilt grundsätzlich als in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitete Schmutzwassermenge und wird bei der Gebührenveranlagung mit dem entsprechenden Gebührensatz zugrunde gelegt.

Häufig wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt, weil bspw. Gärten bewässert oder Teiche befüllt werden. Diese nicht eingeleiteten Wassermengen können anhand eines sog. Gartenwasserzählers gemessen und so in Abzug gebracht werden. Hierzu hat der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten einen von einer Fachfirma, in der Zulaufleitung installierten geeichten Wasserzähler einzubauen. Der Grundstückseigentümer ist für die fristgemäße Eichung zuständig.

Der Abzug des Gartenwasserzählers kann nur nach Anmeldung erfolgen. Dazu ist das Formular „Anmeldung eines Gartenwasserzählers“ zu verwenden.

Der Stand des Gartenwasserzählers ist zum Jahresende abzulesen und der Samtgemeinde Thedinghausen mitzuteilen. Zum Jahresende verschickt die Samtgemeinde Thedinghausen entsprechende Ablesekarten für die Gartenwasserzähler. Die Bekanntgabe des Zählerstandes kann online unter www.zählerstand.io, schriftlich, per E-Mail oder Telefon bis zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Thedinghausen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren ab 01.01.2026

Gebühren ab 01.01.2025

Gebühren ab 01.01.2024

Gebühren ab 01.01.2023

Schmutzwasser (Kanal)

3,09 € / cbm

3,09 € / cbm

3,09 € / cbm

2,99 € / cbm

Hauskläranlagen

66,78 € / cbm

66,78 € / cbm

73,43 € / cbm

51,34 € / cbm

Abflusslose Sammelgruben

20,00 € / cbm

20,00 € / cbm

15,00 € / cbm

10,00 € / cbm