Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich.
Bei Wegzügen in das Ausland sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
Bei der Abmeldung ins Ausland muss die genaue Anschrift im Ausland angegeben werden.
Das persönliche Erscheinen (oder eine andere Person mit Vollmacht) ist in diesem Falle unbedingt erforderlich. Es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Abmeldung entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Dokument.
Bei Aufgabe einer Nebenwohnung bleibt die Verpflichtung bestehen, diese am Ort der Verzugsgemeinde oder der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden!
