Zur Bewältigung einer epidemischen Lage kann auf Vorschlag der Verbandsgeschäftsführerin oder des Verbandsgeschäftsführers über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung damit einverstanden erklären.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Thedinghausen / Bruchhausen-Vilsen mit seinen 13 Mitgliedern (davon 12 stimmberechtigte Mitglieder) hat auf dieser Grundlage im Umlaufverfahren folgenden Beschluss per 05.02.2021 gefasst:
Betreff:
Haushaltssatzung 2021 einschl. – plan
Beschlussvorschlag:
Der Abwasserzweckverband Thedinghausen / Bruchhausen-Vilsen fasst folgenden Beschluss gem. § 18 I NKomZG i.V.m. § 182 II Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren:
Die beigefügte Haushaltssatzung 2021, der Haushaltsplan mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt für die Jahre 2021 – 2024 und den Anlagen einschließlich Stellenplan sowie die Investitionsplanung 2021 – 2024 wird beschlossen.
Die in der Verbandsversammlung vom 07.12.2020 beschlossene Haushaltssatzung 2021, der Haushaltsplan mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt für die Jahre 2021 – 2024 und den Anlagen einschließlich Stellenplan sowie die Investitionsplanung 2021 – 2024, werden durch obenstehenden Beschluss ersetzt.
Einverständnis mit dem Umlaufverfahren:
12 Verbandsmitglieder
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag:
12 Verbandsmitglieder
Den Beschluss mache ich gemäß § 182 Abs. 2 S. 2 NKomVG öffentlich bekannt.
Thedinghausen, 18.02.2021
Abwasserzweckverband Thedinghausen / Bruchhausen-Vilsen
Der Verbandsgeschäftsführer
gez. Harald Hesse