Kindertagesstätten
Elterninfo zur Notbetreuung in den kommunalen Kitas
Warum wurde der Betrieb der Kindertagesstätten untersagt?
Im Rahmen des zum Infektionsschutz verordneten Kontaktverbots, welches dem Schutz der Bevölkerung durch eine Unterbrechung der Infektionsketten dienen soll, wurde auch der Betrieb von Kindertagesstätten untersagt.
Warum wird eine Notbetreuung angeboten?
Erziehungsberechtigten, die in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, soll nach Ausschöpfung sämtlicher anderer Möglichkeiten der Betreuung ermöglicht werden, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Diese Eltern können ihre Kinder in der Notbetreuung anmelden. Darüber hinaus gibt es Einzelfallprüfungen von Härtefällen in Familien, in denen auch eine Aufnahme der Kinder in die Notbetreuung erforderlich werden kann.
Bitte denken Sie daran alle anderen Möglichkeiten der Betreuung der Kinder zunächst nutzen und behalten Sie Ihr Kind möglichst zu Hause. Da die Zahl der Plätze in der Notbetreuung begrenzt sind, appellieren wir hier an Ihre Solidarität gegenüber anderen Familien, deren Möglichkeiten der Kinderbetreuung bereits komplett ausgeschöpft sind.
Hinweise zu den Gebühren
Für Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen erfolgt ab Januar 2021 eine Stundung der Gebühren und Verpflegungskosten in Erwartung eines Erlasses durch die jeweiligen Räte. Die Verpflegungskosten für den Januar 2021 werden zunächst nicht erhoben. Hier erfolgt bei erteilter Einzugsermächtigung auch keine Abbuchung.
Erkältungssymptome in Coronazeiten: Darf mein Kind in die Kita oder Schule?
Das Niedersächsische Kultusministeriums hat eine Elterninfo zum Umgang mit Kita- oder Schulkindern bei auftretenden Erkältungssymptomensymptomen herausgegeben. Diese können Eltern als Orientierung für das weitere Vorgehen nutzen.
Weitere offizielle Informationen über das Corona-Virus finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Beratungsangebote für Unternehmen
Unter der Internetadresse www.landkreis-verden.de/coronavirus stellt der Landkreis Verden eine Übersicht von Beratungsangeboten und Informationsquellen über Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus zur Verfügung.
Erreichbarkeit stationärer Handel
Aufgrund des erneuten Lockdowns sind viele stationäre Einzelhändler nur noch eingeschränkt erreichbar. Informationen über Erreichbarkeiten und ob Online-Shops oder Lieferdienste angeboten werden, erhalten Sie unter www.thedinghausen.de/handel
Eingeschränkte Erreichbarkeit der öffentlichen Infrastruktur
In allen Bereichen des Rathauses Thedinghausen sind, nach voriger telefonischer Terminvereinbarung bei der jeweiligen Sachbearbeitung oder unter Tel. 04204/88-0, persönliche Gespräche während der Dienstzeiten möglich. Die Samtgemeindeverwaltung bittet darum, dass Bürger*innen ihre Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch oder per E-Mail vorbringen sollten.
Die Tourist-Information im Schloss Erbhof ist momentan bis auf Weiteres nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu folgenden Zeiten unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln, geöffnet: Mo. und Mi. 10.00 - 13.00 Uhr und Di. und Do. 13.00 - 16.00 Uhr
Der Wohnmobilstellplatz am Schloss Erbhof ist wegen des verlängerten Lockdowns weiterhin bis zum 31.01.2021 gesperrt.
Das Haus auf der Wurth und die Büchereien in Blender und Thedinghausen sind geschlossen.